Grundsteuer A Wilnsdorf 2025
Stand des Hebesatzes: 30.06.2025. Das ist der jüngste amtlich veröffentlichte Stand, nicht zwingend der heute geltende Satz — maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
151v. H.
Stufe 1 von 5 im Landesvergleich
Was für Wilnsdorf gilt
- Der Satz von 151 v. H. kommt in Nordrhein-Westfalen kein zweites Mal vor.
- Im Kreis Siegen-Wittgenstein liegt der Durchschnitt bei 170 v. H.; Wilnsdorf liegt 19 Punkte darunter.
- Am nächsten liegt Burbach mit 158 v. H., also 7 Punkte mehr.
- Mit 19.936 Einwohnern steht Wilnsdorf an 4. Stelle der 11 verglichenen Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein.
- Zum 30.06.2025 wurde der Satz um 249 Punkte gesenkt — wie bei 92 von 337 Gemeinden im Land.
Wo Wilnsdorf unter den 396 Gemeinden liegt
Damit liegt Wilnsdorf auf Rang 14 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen — Rang 1 ist der niedrigste Satz. Der Vergleichswert ist der ungewichtete Durchschnitt der Gemeindesätze und damit nicht der gewogene Durchschnittshebesatz, den die Statistikämter veröffentlichen: hier geht es darum, wie eine Gemeinde unter Gemeinden steht, nicht darum, wie viel im Land insgesamt gezahlt wird.
Gegenüber dem 31.12.2024 −249 v. H. — dazwischen liegt der 1.1.2025. Seither gelten die Messbeträge der Grundsteuerreform, sodass ein veränderter Hebesatz nicht ohne Weiteres eine veränderte Steuer bedeutet.
Wo dieser Satz in Nordrhein-Westfalen steht
- 67 bis 261 v. H.79 Gemeinden · hier
- 262 bis 309 v. H.77 Gemeinden
- 310 bis 374 v. H.78 Gemeinden
- 375 bis 499 v. H.82 Gemeinden
- 500 bis 1240 v. H.80 Gemeinden
Fünf gleich große Gruppen nach Rang (Quintile), nicht fünf gleich breite Zahlenbereiche — sonst läge fast das ganze Land in einer Gruppe.
Im Vergleich zu Siegen-Wittgenstein
11 Gemeinden im Kreis erheben Grundsteuer A. Wilnsdorf liegt dort auf Rang 5 von 11. Der Kreisvergleich ist der nähere: Nachbargemeinden konkurrieren um dieselben Einwohner und Betriebe.
- Netphen101 v. H.
- Siegen107 v. H.
- Neunkirchen114 v. H.
- Freudenberg117 v. H.
- Wilnsdorf (diese Seite)151 v. H.
- Burbach158 v. H.
- Kreuztal160 v. H.
- Erndtebrück201 v. H.
- Hilchenbach250 v. H.
- Bad Berleburg253 v. H.
- Bad Laasphe256 v. H.
Was das für Sie bedeutet
Die Grundsteuer A zahlen Inhaberinnen und Inhaber land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für die zum Betrieb gehörenden Flächen.
Grundsteuer A mit diesem Hebesatz berechnen
Der Grundsteuerhebesatz von 151 v. H. ist nur der eine Faktor. Der andere ist Ihr Steuermessbetrag — er steht im Bescheid des Finanzamts. Beide zusammen ergeben den Betrag, den Wilnsdorf von Ihnen erhebt.
Er steht im Messbescheid des Finanzamts, nicht im Bescheid der Gemeinde.
Sobald Sie den Messbetrag eintragen, rechnen wir ihn mit dem Hebesatz von 151 v. H. hoch.
Denselben Messbetrag in einer anderen Gemeinde gegenrechnen? Der Grundsteuer-Rechner trägt die Hebesätze aller erfassten Gemeinden und schaltet zwischen Grundsteuer A und B um.
So entsteht die Steuer
Die Grundsteuer A trifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Wie bei der Grundsteuer B setzt das Finanzamt einen Steuermessbetrag fest, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert. Bemessen wird dabei der Ertragswert des Betriebs, nicht der Bodenwert eines Baugrundstücks — deshalb liegen die Hebesätze der Grundsteuer A oft deutlich neben denen der Grundsteuer B, ohne dass daraus etwas über die Höhe der Steuer folgt.
Auch diesen Hebesatz beschließt der Rat der Gemeinde in der Hebesatzsatzung; § 25 GrStG gilt gleichermaßen. Viele Gemeinden ohne nennenswerte Landwirtschaft führen ihn nur formal mit.
Häufige Fragen
- Mein Hebesatz ist gestiegen — zahle ich jetzt mehr?
- Nicht zwangsläufig. Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Steuermessbeträge der Grundsteuerreform, und die sind in aller Regel anders bemessen als vorher. Viele Gemeinden haben ihre Hebesätze deshalb angepasst, um insgesamt ungefähr gleich viel einzunehmen. Ob Sie mehr oder weniger zahlen, ergibt sich erst aus beidem zusammen — vergleichen Sie den Jahresbetrag im neuen Bescheid mit dem im alten, nicht die Hebesätze.
- Warum ist die Grundsteuer A hier so viel höher oder niedriger als die Grundsteuer B?
- Weil die beiden auf verschiedenen Bemessungsgrundlagen sitzen. Der Messbetrag eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs folgt dem Ertragswert und fällt meist erheblich kleiner aus als der eines bebauten Grundstücks; ein hoher Hebesatz kann deshalb auf eine kleine Grundlage treffen. Die beiden Sätze lassen sich nicht sinnvoll miteinander vergleichen.
- Mein Grundstück ist verpachtetes Ackerland — welche Grundsteuer gilt?
- Maßgeblich ist, wie das Finanzamt die Fläche bewertet hat: Gehört sie zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, ergeht der Messbescheid zur Grundsteuer A. Welche Art gilt, steht im Messbescheid selbst.
- Der Bescheid kommt mir falsch vor. Wogegen wende ich mich?
- Das hängt davon ab, was falsch ist. Gegen den Steuermessbetrag — also die Bewertung Ihres Grundstücks — richtet sich der Einspruch beim Finanzamt gegen den Messbescheid. Gegen die Anwendung des Hebesatzes richtet sich der Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Der Messbescheid ist Grundlagenbescheid: Was dort feststeht, lässt sich im Verfahren gegen den Gemeindebescheid nicht mehr angreifen. Die Fristen stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Wie Wilnsdorf im Land liegt, zeigt die Übersicht Grundsteuer A in Nordrhein-Westfalen — dort stehen alle Gemeinden mit ihrem Satz, vom niedrigsten bis zum höchsten.