Grundsteuer berechnen — Rechner mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde
Grundsteuer-Rechner · Hebesätze Stand 30.06.2025
1.495 Gemeinden
Den Wert Ihres Grundstücks brauchen wir nicht — aus ihm hat das Finanzamt den Messbetrag schon ermittelt. Der steht in Ihrem Bescheid; den Hebesatz Ihrer Gemeinde haben wir.
- Niedrigste Grundsteuer B
- 0Karolinenkoog — zur Seite
- Höchste Grundsteuer B
- 1139Hagen — zur Seite
- Fällig
- 4×je Quartal, § 28 Abs. 1 GrStG
Grundsteuer berechnen
Zwei Zahlen ergeben den Jahresbetrag: Ihr Steuermessbetrag und der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Den ersten kennen nur Sie — den zweiten haben wir.
Er steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht im Bescheid der Gemeinde. Den Wert des Grundstücks brauchen wir nicht: Aus ihm hat das Finanzamt den Messbetrag bereits ermittelt.
3. Ihre Gemeinde
1.491 Gemeinden mit erhobenem Grundsteuer B-Hebesatz. Tippen Sie den Namen — den Satz tragen wir ein.
Sobald Messbetrag und Gemeinde feststehen, rechnen wir hier den Jahresbetrag aus — und was davon je Quartal fällig wird.
So entsteht die Grundsteuer
Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten, und nur der zweite ist kommunal. Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt daraus im Grundsteuermessbescheid einen Steuermessbetrag fest. Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz (§ 25 GrStG) — das Ergebnis ist der Jahresbetrag.
Der Hebesatz ist deshalb kein Preis, sondern ein Faktor. Er sagt für sich genommen nichts darüber, wie hoch die Steuer auf ein bestimmtes Grundstück ausfällt — zwischen 0 und 1139 v. H. liegt zwar mehr als das Vierfache, aber erst zusammen mit dem Messbetrag wird daraus ein Betrag.
Die Grundsteuer wird nach § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Kleinbeträge kann die Gemeinde abweichen: bis 15 Euro Jahresbetrag in einer Summe am 15. August, bis 30 Euro je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August (Abs. 2). Auf Antrag, gestellt bis zum 30. September des Vorjahres, lässt sich der Jahresbetrag auch in einer Summe am 1. Juli zahlen (Abs. 3). Was für Sie gilt, steht in Ihrem Bescheid.
Was dieser Rechner nicht kann
- Er rechnet nicht vom Grundstückswert aus. Der Weg vom Grundsteuerwert zum Messbetrag führt über die Steuermesszahl, und die hängt am Landesmodell und an der Nutzungsart. Diesen Schritt hat das Finanzamt für Sie schon gemacht — das Ergebnis ist der Messbetrag in Ihrem Bescheid.
- Er kennt je Gemeinde einen Satz. Schleswig-Holstein erlaubt seit 2025 unterschiedliche Grundsteuer-B-Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke; die amtliche Tabelle führt trotzdem einen Wert je Gemeinde. Wo das zutreffen kann, sagt der Rechner es am Ergebnis.
- Er prüft Ihren Bescheid nicht. Ob der Messbetrag richtig festgesetzt ist, entscheidet das Finanzamt und im Streitfall das Finanzgericht. Nach § 25 GrStG kann eine Gemeinde ihren Hebesatz zudem bis zum 30. Juni mit Wirkung für das laufende Jahr ändern.
Die Hebesätze im Einzelnen
Jeder Satz hat seine eigene Seite mit Quelle, Stichtag und der Einordnung im Kreis.
- Grundsteuer A in Nordrhein-Westfalen
396 Gemeinden · Durchschnitt 390 v. H. · von 67 (Augustdorf) bis 1240 (Schleiden)
- Grundsteuer A in Schleswig-Holstein
1098 Gemeinden · Durchschnitt 345 v. H. · von 0 (Hörnum (Sylt)) bis 1794 (Arnis)
- Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen
396 Gemeinden · Durchschnitt 676 v. H. · von 208 (Verl) bis 1139 (Hagen)
- Grundsteuer B in Schleswig-Holstein
1095 Gemeinden · Durchschnitt 417 v. H. · von 0 (Karolinenkoog) bis 953 (Flensburg)
- Gewerbesteuer statt Grundsteuer berechnen
Vom Gewerbeertrag zum Betrag der Gemeinde — mit Freibetrag, Steuermesszahl und der Anrechnung nach § 35 EStG.