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Gemeindegebühren

Über Gemeindegebühren

Woher die Zahlen kommen, wie oft sie erneuert werden – und was diese Seite nicht leistet.

Wer dahintersteht

Gemeindegebühren ist ein privates Projekt von Philipp Trinh aus Hamburg – keine Behörde, kein Verlag, kein Vergleichsportal. Verantwortlich für die Inhalte nach § 18 Abs. 2 MStV bin ebenfalls ich; die vollständige Anbieterkennzeichnung steht im Impressum.

Zwei Dinge zur Einordnung: Hier schreibt keine Steuerberaterin und kein Steuerberater. Und die erklärenden Texte dieser Seite entstehen mit Unterstützung von KI-Systemen – unter meiner Regie, und veröffentlicht wird nichts ohne meine Freigabe. Die Hebesätze selbst schreibt niemand: Sie werden maschinell aus der amtlichen Statistik übernommen.

Woher die Zahlen kommen

Alle 4485 Hebesätze für 1500 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stammen aus den Tabellen des Realsteuervergleichs der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und werden von einem Skript direkt von dort abgerufen – nicht abgetippt und nicht aus zweiter Hand übernommen. Jede Gemeindeseite nennt die Tabelle, aus der ihr Wert stammt, samt Stichtag und Abrufdatum.

Das Register wird gegen die Bevölkerungsstatistik desselben Amtes gegengeprüft: Es enthält so viele Gemeinden, wie das Land amtlich hat. Fehlt für eine Gemeinde ein Satz, entsteht keine Seite – geschätzt oder aus dem Landesschnitt aufgefüllt wird nichts. Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Wie aktuell die Sätze sind

Der jüngste hier geführte Stichtag ist der 30.06.2025. Jeder Wert trägt seinen eigenen, denn die Statistik veröffentlicht den Jahresstand zum 31. Dezember und die im ersten Halbjahr geänderten Sätze gesondert. Erneuert wird, sobald das Amt die nächste Tabelle veröffentlicht.

Der amtliche Stand hinkt dem Kalender hinterher, und eine Gemeinde kann ihren Hebesatz danach geändert haben. Verbindlich ist die Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde und der Bescheid, den Sie erhalten. Alle Angaben ohne Gewähr – sehen Sie den Wert vor einer Entscheidung, an der Geld hängt, bitte an der verlinkten Quelle nach.

Was diese Seite nicht ist

Gemeindegebühren leistet keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Rechtsberatung. Wir zeigen veröffentlichte Hebesätze und multiplizieren auf Wunsch Ihren Steuermessbetrag damit – das ist Rechnen, keine Beurteilung Ihres Falls. Ob Ihr Messbetrag richtig festgesetzt ist, ob sich ein Einspruch lohnt oder wie Sie sich gegenüber Ihrer Gemeinde verhalten sollten, beantworten Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie – bei Fragen zum Bescheid – die Gemeinde und das Finanzamt selbst.

Ihre Angaben bleiben bei Ihnen

Suche und Rechner laufen vollständig in Ihrem Browser. Was Sie eintippen – etwa Ihren Steuermessbetrag – wird nicht gesendet, nicht gespeichert und nicht ausgewertet. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Fehler gefunden?

Bei tausenden Werten ist der Leser die günstigste Fehlerkontrolle, die es gibt. Stimmt ein Satz nicht mit dem Bescheid oder der Satzung überein, schreiben Sie an kontakt@gemeindegebuehren.de – am besten mit Gemeinde und Steuerart. Ich sehe an der Quelle nach.

Stand: 2026