Gewerbesteuer berechnen — Rechner mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde
Gewerbesteuer-Rechner · Hebesätze Stand 30.06.2025
1.500 Hebesätze
Andere Rechner verlangen den Hebesatz als Eingabe — also genau die Zahl, die Sie suchen. Hier wählen Sie Ihre Gemeinde, und der Satz kommt aus der amtlichen Statistik, mit Quelle und Stichtag.
- Niedrigster Satz
- 250Leverkusen — zur Seite
- Höchster Satz
- 700Inden — zur Seite
- Steuermesszahl
- 3,5 %bundeseinheitlich, § 11 GewStG
Gewerbesteuer berechnen
Drei Größen bestimmen den Betrag: Ihr Gewerbeertrag, Ihre Rechtsform und der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die ersten beiden kennen nur Sie — den dritten haben wir.
1. Ihr Gewerbeertrag
Der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach den Hinzurechnungen und Kürzungen der §§ 8 und 9 GewStG. Diese beiden Schritte nehmen wir Ihnen nicht ab — sie hängen an Ihren Finanzierungsentgelten, Mieten und Beteiligungen.
2. Ihre Gemeinde
1.500 Gemeinden mit erhobenem Hebesatz. Tippen Sie den Namen — den Satz tragen wir ein.
Sobald Gewerbeertrag und Gemeinde feststehen, rechnen wir hier durch — vom Freibetrag über die Steuermesszahl bis zum Betrag, den die Gemeinde erhebt.
So entsteht die Gewerbesteuer
Ausgangspunkt ist der Gewerbeertrag: der Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um die Hinzurechnungen und Kürzungen der §§ 8 und 9 GewStG. Er wird auf volle 100 Euro abgerundet. Natürliche Personen und Personengesellschaften ziehen davon einen Freibetrag von 24.500 Euro ab; Kapitalgesellschaften nicht.
Vom verbleibenden Betrag sind 3,5 Prozent der Steuermessbetrag — diese Steuermesszahl gilt bundeseinheitlich nach § 11 Abs. 2 GewStG. Erst der letzte Schritt ist kommunal: Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz (§ 16 GewStG), und genau darin unterscheiden sich die 1.500 Gemeinden in unserem Bestand — zwischen 250 und 700 v. H.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist damit noch nicht Schluss: § 35 EStG ermäßigt die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens aber um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. In Gemeinden mit einem Hebesatz um 400 v. H. hebt sich die Gewerbesteuer dadurch rechnerisch weitgehend auf — in Gemeinden mit deutlich höherem Satz bleibt ein Rest, der nicht angerechnet werden kann.
Was dieser Rechner nicht kann
- Er ermittelt Ihren Gewerbeertrag nicht. Die Hinzurechnungen und Kürzungen der §§ 8 und 9 GewStG hängen an Finanzierungsentgelten, Mieten, Grundbesitz und Beteiligungen. Ein geschätzter Ertrag ergäbe eine Steuer, die mit Ihrer nichts zu tun hat.
- Er rechnet keine Einkommensteuer. Die Anrechnung nach § 35 EStG steht als gesetzlicher Höchstbetrag da. Wie viel davon bei Ihnen ankommt, begrenzt die anteilige tarifliche Einkommensteuer — die hängt an Ihrem Gesamteinkommen.
- Er kennt nur erhobene Hebesätze. Erfasst sind Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Für jede andere Gemeinde tragen Sie den Satz aus ihrer Satzung selbst ein — geraten wird hier keiner.
Die Hebesätze im Einzelnen
Jeder Satz hat seine eigene Seite mit Quelle, Stichtag und der Einordnung im Kreis. Die Landesübersichten führen alle Gemeinden als Rangliste.
- Gewerbesteuer-Hebesätze in Nordrhein-Westfalen
396 Gemeinden · Durchschnitt 461 v. H. · von 250 (Leverkusen) bis 700 (Inden)
- Gewerbesteuer-Hebesätze in Schleswig-Holstein
1104 Gemeinden · Durchschnitt 357 v. H. · von 250 (Hamfelde (Herzogtum Lauenburg)) bis 450 (Puls)
- Gewerbesteuer über alle Länder
Warum die Länder untereinander nicht vergleichbar sind — und was ein Hebesatz überhaupt ist.