Gewerbesteuer Mühlenrade 2024
Stand des Hebesatzes: 31.12.2024. Das ist der jüngste amtlich veröffentlichte Stand, nicht zwingend der heute geltende Satz — maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
300v. H.
Stufe 1 von 5 im Landesvergleich
Was für Mühlenrade gilt
- 38 weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein erheben genau denselben Satz — ein häufig gewählter Wert.
- Im Kreis Herzogtum Lauenburg liegt der Durchschnitt bei 333 v. H.; Mühlenrade liegt 33 Punkte darunter.
- Im Kreis liegt Basthorst mit demselben Satz gleichauf.
- Mit 215 Einwohnern steht Mühlenrade an 109. Stelle der 132 verglichenen Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg.
- Seit dem 31.12.2023 ist der Satz unverändert; im Land haben in diesem Zeitraum 71 von 991 Gemeinden ihren Satz geändert.
Wo Mühlenrade unter den 1104 Gemeinden liegt
Damit liegt Mühlenrade auf Rang 38 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein — Rang 1 ist der niedrigste Satz. Der Vergleichswert ist der ungewichtete Durchschnitt der Gemeindesätze und damit nicht der gewogene Durchschnittshebesatz, den die Statistikämter veröffentlichen: hier geht es darum, wie eine Gemeinde unter Gemeinden steht, nicht darum, wie viel im Land insgesamt gezahlt wird.
Gegenüber dem 31.12.2023 unverändert.
Wo dieser Satz in Schleswig-Holstein steht
- 250 bis 316 v. H.167 Gemeinden · hier
- 320 bis 347 v. H.235 Gemeinden
- 350 bis 378 v. H.240 Gemeinden
- keine Gemeinde in diesem Bereich0 Gemeinden
- 380 bis 450 v. H.462 Gemeinden
Fünf gleich große Gruppen nach Rang (Quintile), nicht fünf gleich breite Zahlenbereiche — sonst läge fast das ganze Land in einer Gruppe.
Im Vergleich zu Herzogtum Lauenburg
132 Gemeinden im Kreis erheben Gewerbesteuer. Mühlenrade liegt dort auf Rang 22 von 132. Der Kreisvergleich ist der nähere: Nachbargemeinden konkurrieren um dieselben Einwohner und Betriebe.
- Hamfelde (Herzogtum Lauenburg)250 v. H.
- Kastorf280 v. H.
- Mechow280 v. H.
- Schürensöhlen280 v. H.
- Harmsdorf (Herzogtum Lauenburg)290 v. H.
- Römnitz290 v. H.
- Klinkrade293 v. H.
- Basthorst300 v. H.
- Behlendorf300 v. H.
- Berkenthin300 v. H.
- Bliestorf300 v. H.
- Dahmker300 v. H.
- Dalldorf300 v. H.
- Fredeburg300 v. H.
- Göttin300 v. H.
- Havekost300 v. H.
- Klempau300 v. H.
- Köthel (Herzogtum Lauenburg)300 v. H.
- Krummesse300 v. H.
- Kuddewörde300 v. H.
- Lütau300 v. H.
- Mühlenrade (diese Seite)300 v. H.
- Mustin300 v. H.
- Rondeshagen300 v. H.
- Sahms300 v. H.
- Sierksrade300 v. H.
- Göldenitz305 v. H.
- Albsfelde310 v. H.
- Brunsmark310 v. H.
- Duvensee310 v. H.
- Einhaus310 v. H.
- Grinau310 v. H.
- Groß Boden310 v. H.
- Groß Schenkenberg310 v. H.
- Hollenbek310 v. H.
- Juliusburg310 v. H.
- Kasseburg310 v. H.
- Klein Zecher310 v. H.
- Koberg310 v. H.
- Krukow310 v. H.
- Kühsen310 v. H.
- Kulpin310 v. H.
- Lankau310 v. H.
- Lanze310 v. H.
- Linau310 v. H.
- Lüchow310 v. H.
- Panten310 v. H.
- Pogeez310 v. H.
- Ritzerau310 v. H.
- Roseburg310 v. H.
- Sandesneben310 v. H.
- Schmilau310 v. H.
- Tramm310 v. H.
- Wangelau310 v. H.
- Wentorf (Amt Sandesneben)310 v. H.
- Groß Pampau315 v. H.
- Schönberg315 v. H.
- Bäk320 v. H.
- Basedow320 v. H.
- Elmenhorst (Herzogtum Lauenburg)320 v. H.
- Kollow320 v. H.
- Schiphorst320 v. H.
- Schnakenbek320 v. H.
- Sirksfelde320 v. H.
- Woltersdorf320 v. H.
- Nusse322 v. H.
- Düchelsdorf325 v. H.
- Breitenfelde330 v. H.
- Brunstorf330 v. H.
- Fitzen330 v. H.
- Fuhlenhagen330 v. H.
- Giesensdorf330 v. H.
- Horst330 v. H.
- Labenz330 v. H.
- Langenlehsten330 v. H.
- Möhnsen330 v. H.
- Niendorf/Stecknitz330 v. H.
- Salem330 v. H.
- Schretstaken330 v. H.
- Seedorf (Herzogtum Lauenburg)330 v. H.
- Siebenbäumen330 v. H.
- Sterley330 v. H.
- Stubben330 v. H.
- Walksfelde330 v. H.
- Witzeeze330 v. H.
- Besenthal340 v. H.
- Buchholz (Herzogtum Lauenburg)340 v. H.
- Kittlitz340 v. H.
- Ziethen340 v. H.
- Lehmrade345 v. H.
- Buchhorst350 v. H.
- Groß Grönau350 v. H.
- Güster350 v. H.
- Krüzen350 v. H.
- Poggensee350 v. H.
- Siebeneichen350 v. H.
- Steinhorst350 v. H.
- Kankelau355 v. H.
- Grabau (Herzogtum Lauenburg)370 v. H.
- Groß Disnack370 v. H.
- Gudow370 v. H.
- Gülzow370 v. H.
- Hornbek370 v. H.
- Schulendorf370 v. H.
- Alt-Mölln380 v. H.
- Aumühle380 v. H.
- Bälau380 v. H.
- Borstorf380 v. H.
- Bröthen380 v. H.
- Büchen380 v. H.
- Dassendorf380 v. H.
- Escheburg380 v. H.
- Grambek380 v. H.
- Hamwarde380 v. H.
- Hohenhorn380 v. H.
- Klein Pampau380 v. H.
- Kröppelshagen-Fahrendorf380 v. H.
- Müssen380 v. H.
- Niendorf bei Berkenthin380 v. H.
- Ratzeburg380 v. H.
- Talkau380 v. H.
- Wiershop380 v. H.
- Worth380 v. H.
- Groß Sarau390 v. H.
- Mölln390 v. H.
- Wentorf bei Hamburg390 v. H.
- Lauenburg/Elbe395 v. H.
- Börnsen400 v. H.
- Geesthacht400 v. H.
- Grove400 v. H.
- Wohltorf400 v. H.
- Schwarzenbek405 v. H.
Was das für Sie bedeutet
Die Gewerbesteuer zahlen Gewerbebetriebe. Freiberufliche Tätigkeit unterliegt ihr nicht.
Gewerbesteuer mit diesem Hebesatz berechnen
Der Gewerbesteuerhebesatz von 300 v. H. ist nur der eine Faktor. Der andere ist Ihr Steuermessbetrag — er steht im Bescheid des Finanzamts. Beide zusammen ergeben den Betrag, den Mühlenrade von Ihnen erhebt.
Er steht im Messbescheid des Finanzamts, nicht im Bescheid der Gemeinde.
Sobald Sie den Messbetrag eintragen, rechnen wir ihn mit dem Hebesatz von 300 v. H. hoch.
Sie haben noch keinen Messbescheid, sondern einen Gewerbeertrag? Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet von dort aus durch — mit Freibetrag, Steuermesszahl und dem Hebesatz von Mühlenrade.
So entsteht die Steuer
Die Gewerbesteuer entsteht aus dem Gewerbeertrag. Das Finanzamt ermittelt ihn, zieht bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Freibetrag nach § 11 GewStG ab und setzt mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent den Steuermessbetrag fest. Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz.
Den Hebesatz beschließt der Rat der Gemeinde. Nach § 16 Abs. 4 GewStG beträgt er mindestens 200 Prozent. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt diese Untergrenze auf 280 Prozent (Gesetz vom 29. Juni 2026, § 36 Abs. 5b GewStG); setzt eine Gemeinde niedriger an, gilt dann der gesetzliche Satz.
Häufige Fragen
- Gibt es einen Freibetrag?
- Für natürliche Personen und Personengesellschaften ja: Nach § 11 Abs. 1 GewStG bleibt ein Teil des Gewerbeertrags frei. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
- Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
- Bei natürlichen Personen und Mitunternehmern wird sie nach § 35 EStG pauschaliert auf die Einkommensteuer angerechnet. Wie weit die Anrechnung reicht, hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab — bis zu einem bestimmten Hebesatz gleicht sie die Gewerbesteuer weitgehend aus, darüber bleibt eine Belastung. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung.
- Lohnt sich der Umzug in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz?
- Das ist eine Frage des Einzelfalls, die wir nicht beantworten können und dürfen. Maßgeblich ist, wo der Betrieb tatsächlich eine Betriebsstätte unterhält; bei mehreren Betriebsstätten wird der Messbetrag nach § 29 GewStG auf die Gemeinden zerlegt, in der Regel nach den Arbeitslöhnen. Ein Briefkasten verlagert die Steuer nicht.
In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden seit 2025 unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und für Nichtwohngrundstücke festlegen; für 2025 nennt Statistik Nord 17 Gemeinden, die das tun. Diese Seite zeigt den Wert, den die amtliche Tabelle je Gemeinde führt — in einer dieser Gemeinden kann für Ihr Grundstück ein anderer Satz gelten. Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Wie Mühlenrade im Land liegt, zeigt die Übersicht Gewerbesteuer in Schleswig-Holstein — dort stehen alle Gemeinden mit ihrem Satz, vom niedrigsten bis zum höchsten.