Gewerbesteuer Löhne 2024
Stand des Hebesatzes: 31.12.2024. Das ist der jüngste amtlich veröffentlichte Stand, nicht zwingend der heute geltende Satz — maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
450v. H.
Stufe 3 von 5 im Landesvergleich
Was für Löhne gilt
- 22 weitere Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erheben genau denselben Satz — ein häufig gewählter Wert.
- Im Kreis Herford liegt der Durchschnitt bei 447 v. H.; Löhne liegt 3 Punkte darüber.
- Am nächsten liegt Rödinghausen mit 449 v. H., also 1 Punkt weniger.
- Mit 40.757 Einwohnern steht Löhne an 3. Stelle der 9 verglichenen Gemeinden im Kreis Herford.
- Zum 31.12.2024 wurde der Satz um 19 Punkte angehoben — wie bei 61 von 334 Gemeinden im Land.
Wo Löhne unter den 396 Gemeinden liegt
Damit liegt Löhne auf Rang 181 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen — Rang 1 ist der niedrigste Satz. Der Vergleichswert ist der ungewichtete Durchschnitt der Gemeindesätze und damit nicht der gewogene Durchschnittshebesatz, den die Statistikämter veröffentlichen: hier geht es darum, wie eine Gemeinde unter Gemeinden steht, nicht darum, wie viel im Land insgesamt gezahlt wird.
Gegenüber dem 31.12.2023 +19 v. H..
Wo dieser Satz in Nordrhein-Westfalen steht
- 250 bis 418 v. H.70 Gemeinden
- 420 bis 444 v. H.84 Gemeinden
- 445 bis 469 v. H.73 Gemeinden · hier
- 470 bis 492 v. H.75 Gemeinden
- 495 bis 700 v. H.94 Gemeinden
Fünf gleich große Gruppen nach Rang (Quintile), nicht fünf gleich breite Zahlenbereiche — sonst läge fast das ganze Land in einer Gruppe.
Im Vergleich zu Herford
9 Gemeinden im Kreis erheben Gewerbesteuer. Löhne liegt dort auf Rang 6 von 9. Der Kreisvergleich ist der nähere: Nachbargemeinden konkurrieren um dieselben Einwohner und Betriebe.
- Bünde420 v. H.
- Hiddenhausen435 v. H.
- Kirchlengern442 v. H.
- Herford443 v. H.
- Rödinghausen449 v. H.
- Löhne (diese Seite)450 v. H.
- Spenge460 v. H.
- Vlotho460 v. H.
- Enger465 v. H.
Was das für Sie bedeutet
Die Gewerbesteuer zahlen Gewerbebetriebe. Freiberufliche Tätigkeit unterliegt ihr nicht.
Gewerbesteuer mit diesem Hebesatz berechnen
Der Gewerbesteuerhebesatz von 450 v. H. ist nur der eine Faktor. Der andere ist Ihr Steuermessbetrag — er steht im Bescheid des Finanzamts. Beide zusammen ergeben den Betrag, den Löhne von Ihnen erhebt.
Er steht im Messbescheid des Finanzamts, nicht im Bescheid der Gemeinde.
Sobald Sie den Messbetrag eintragen, rechnen wir ihn mit dem Hebesatz von 450 v. H. hoch.
Sie haben noch keinen Messbescheid, sondern einen Gewerbeertrag? Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet von dort aus durch — mit Freibetrag, Steuermesszahl und dem Hebesatz von Löhne.
So entsteht die Steuer
Die Gewerbesteuer entsteht aus dem Gewerbeertrag. Das Finanzamt ermittelt ihn, zieht bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Freibetrag nach § 11 GewStG ab und setzt mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent den Steuermessbetrag fest. Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz.
Den Hebesatz beschließt der Rat der Gemeinde. Nach § 16 Abs. 4 GewStG beträgt er mindestens 200 Prozent. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt diese Untergrenze auf 280 Prozent (Gesetz vom 29. Juni 2026, § 36 Abs. 5b GewStG); setzt eine Gemeinde niedriger an, gilt dann der gesetzliche Satz.
Häufige Fragen
- Gibt es einen Freibetrag?
- Für natürliche Personen und Personengesellschaften ja: Nach § 11 Abs. 1 GewStG bleibt ein Teil des Gewerbeertrags frei. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
- Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
- Bei natürlichen Personen und Mitunternehmern wird sie nach § 35 EStG pauschaliert auf die Einkommensteuer angerechnet. Wie weit die Anrechnung reicht, hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab — bis zu einem bestimmten Hebesatz gleicht sie die Gewerbesteuer weitgehend aus, darüber bleibt eine Belastung. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung.
- Lohnt sich der Umzug in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz?
- Das ist eine Frage des Einzelfalls, die wir nicht beantworten können und dürfen. Maßgeblich ist, wo der Betrieb tatsächlich eine Betriebsstätte unterhält; bei mehreren Betriebsstätten wird der Messbetrag nach § 29 GewStG auf die Gemeinden zerlegt, in der Regel nach den Arbeitslöhnen. Ein Briefkasten verlagert die Steuer nicht.
Wie Löhne im Land liegt, zeigt die Übersicht Gewerbesteuer in Nordrhein-Westfalen — dort stehen alle Gemeinden mit ihrem Satz, vom niedrigsten bis zum höchsten.